15.12.2022 - 7.1 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtvertreterin Wegner, Stadtvertreter Zimmermann und Stadtvertreter Bauer begeben sich aus Befangenheitsgründen in die Reihen der Öffentlichkeit.

 

Am 30.01.1996 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ - Beschluss- Nr. 03/96 – durch die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschlossen.

Die Satzung wurde am 15.10.1996 öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

Die Sanierungsmaßnahme wurde unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 bis 156 BauGB durchgeführt. Die Schlussabrechnung erfolgte für die Jahre 1996 – 31.12.2021.

 

Damit ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ ist gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch ist aufzuheben.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt einstimmig, die Satzung der Stadt Eggesin zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             10

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache