14.12.2022 - 6.1 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Gebiet der Gemeinde Leopoldshagen fallen ab 2022 Flächen ( 9,5058 ha)

in den Einzugsbereich des WBV „Landgraben“.

Dies macht eine Änderung der Satzungsbezeichnung erforderlich.

Gleichzeitig ändert sich der Gebührensatz im § 3 der Satzung.  

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2023 als 7. Satzung zur Änderung

der Satzung vom 01.06.2006 die Satzungsbezeichnung um den WBV „Landgraben“

zu erweitern und den neuen Gebührensatz für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-

Haffküste“ und für Flächen im Bereich des WBV „Untere Peene“ sowie für Flächen im

Bereich des WBV „Landgraben“ ebenso für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke

Leopoldshagen/Mönkebude und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Bugewitz.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache