13.12.2022 - 6.1 Ergänzung des Gemeindenamens mit dem Namenszusa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 4 KV M-V darf der Gemeindenamen mit einer überkommenen Bezeichnung geführt werden, ohne das hierfür eine Verleihung durch das Ministerium für Inneres und Europa erforderlich ist. Das Fischerdorf Altwarp liegt an der Küste zwischen dem Stettiner Haff und dem Warper See. Der Ort verdankt seine Entstehung der Ansiedlung von Fischern des Klosters Pudagla und erhielt bereits 1148 das Fischereirecht. Fischfang gehörte seitdem zu dem Ort wie das täglich Brot und bot ihren Einwohnern reichlich Nahrung und guten Erwerb. Die Fischerei ist nach wie vor ein wichtiger, wenn auch schwindender Wirtschaftszweig in Altwarp. Auch heute noch wird der Hafen durch die Fischereigenossenschaft genutzt, die dort eine Fischverkaufsstelle betreibt. Fisch ist hier stets fangfrisch zu bekommen und wird in vielen Variationen in den einheimischen Gaststätten angeboten. In jedem Fall trägt die Bezeichnung „Fischerdorf“ zur „corporate identity“ von Altwarp bei, fördert das Gefühl der Bürger, in einer besonderen Kommune zu leben und die Wiedererkennbarkeit der Gemeinde Altwarp für Außenstehende sind Werbemittel und Prestigegewinn.

 

Unter Bezugnahme auf das Fischerdorf Freest verdeutlicht Herr Herzfeld kurz Sinnhaftigkeit und Prestigegewinn der Gemeinde durch den Namenszusatz.

 

Aus der Gemeindevertretung wird gefragt, wie bzw. wann der Namenszusatz konkret/offiziell verwendet werden darf bzw. wann nicht.

Dazu wird die Auskunft der Verwaltung eingeholt, erklärt der Bürgermeister.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, dem Gemeindenamen Altwarp die überkommene Bezeichnung „Fischerdorf“ voranzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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