11.06.2020 - 5.3 Ermächtigung des Bürgermeisters und seiner Stel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Steffen Beckmann
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Für den Erweiterungsneubau der Grundschule und die Ertüchtigung der Raumakustik hat die Stadt Eggesin den Fördermittelbescheid erhalten. Die Leistungen müssen beschränkt/öffentlich nach VOB/A bzw. VOL/A ausgeschrieben werden. Nicht immer ist es möglich, nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung zeitnah bzw. kurzfristig eine Stadvertretersitzung einzuberufen, um die Beschlüsse zur Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge in Abstimmung mit der Verwaltung zu vergeben. Die Stadvertreter werden über die erfolgte Zuschlagserteilung in der nächsten regulären Stadvertretersitzung informiert.
Haben den Fördermittelbescheid erhalten, aber noch keine Baugenehmigung, es gibt Probleme mit dem Brandschutz
Beschluss:
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die ausgeschriebenen Leistungen für das Vorhaben Erweiterungsneubau der Grundschule Eggesin und Ertüchtigung der Raumakustik zu erteilen. Die Stadtvertreter werden über die Auftragsvergabe informiert.
