24.11.2022 - 6.3 Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazi...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Stadt Eggesin, als Schulträger der Grundschule Eggesin, ist aufgefordert eine Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität der Schule zu erarbeiten.

Die Festsetzungen erfolgen auf der Grundlage raumgenauen Schulraumbilanz.

Gemäß der Schulkapazitätsverordnung des Landes M-V, zuletzt geändert am 21.07.2021, legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen und wie hoch die Klassenfrequenzen sein sollen. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9 m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden. Derzeit besuchen ca. 171 Schüler die Grundschule.

 

Diskussion:

Wenn wir pro Klassenstufe 12 Inklusionsplätze freihalten müssen, kommen wir in einigen

Jahrgängen auf eine Dreizügigkeit. Dafür haben wir aber nicht genug Räume müssen also ab 2027 neu kalkulieren.

 

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Beschluss:

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen einstimmig der Stadtvertretung Eggesin die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Eggesin zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache