24.11.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsorl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do, 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Stadt Eggesin hat mit 19 Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung des 2. Randowtages am Eggesiner Hafen Sponsorverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über eine Annahme von Sponsorleistungen in Höhe von 4.975,00 € abgestimmt werden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,2 kB
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