24.11.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsorl...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Stadt Eggesin hat mit 19 Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung des 2. Randowtages am Eggesiner Hafen Sponsorverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über eine Annahme von Sponsorleistungen in Höhe von 4.975,00 € abgestimmt werden.

 

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Beschluss:

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen einstimmig dem Hauptausschuss der Stadt Eggesin  die Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt  4.975,00 € von den in der Anlage genannten Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache