22.11.2022 - 5.1 Satzung der Gemeinde Mönkebude gemäß § 172 Abs....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di, 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Die Gemeinde Mönkebude sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.
Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.
Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude erlässt nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommu-
nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Mönke-
bude gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung“. Die Satzung ist in der Anlage beigefügt und ist Bestandteil
der Beschlussvorlage.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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429,4 kB
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207,1 kB
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