21.11.2022 - 5.4 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mo, 21.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Steffen Beckmann
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Am 26.04.2007 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern-Erweiterungsbereich“ - Beschluss- Nr. 08/07 – durch die Stadtvertretung der
Stadt Eggesin beschlossen.
Die Satzung wurde am 12.06.2012 öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
Die Sanierungsmaßnahme wurde unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 bis 156 BauGB durchgeführt.
Damit ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern-Erweiterungsbereich“ ist gemäß § 162 Abs.
1 Baugesetzbuch aufzuheben.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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365,9 kB
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955,3 kB
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