21.11.2022 - 5.4 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festse...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

Am 26.04.2007 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern-Erweiterungsbereich“ - Beschluss- Nr. 08/07 – durch die Stadtvertretung der

Stadt Eggesin beschlossen.

 

Die Satzung wurde am 12.06.2012 öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 bis 156 BauGB durchgeführt.

 

Damit ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und die Satzung über die förmliche

Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern-Erweiterungsbereich“ ist gemäß § 162 Abs.

1 Baugesetzbuch aufzuheben.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, die Satzung der Stadt Eggesin

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

„Ortskern-Erweiterungsbereich“ aufzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

1

 

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Anlagen zur Drucksache