21.11.2022 - 5.2 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 17/2017...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss der DS 21/059/00 am 11.03.2021 den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin gefasst.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungsnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe mit Schreiben vom 22.04.2021 unterrichtet worden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- uns Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

1

 

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Anlagen zur Drucksache