10.11.2022 - 7.4 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Herr Ehrke gibt kurze Erläuterungen, investive Maßnahmen wurden in diesem Jahr nicht realisiert.

 

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Die Informationsvorlage wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.  

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Anlagen zur Drucksache