10.11.2022 - 7.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hintersee
- Datum:
- Do, 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Satzung vom 08.10.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung. Herr Urbanek erklärt in diesem Zusammenhang, dass sich Herr Martin Böcker bereit erklärt hat, die Gemeinde für ein weiteres Jahr bei den Wasser- und Bodenverbänden zu vertreten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2023 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.10.2020 mit den neuen Gebührensätzen
in Höhe von 5,53 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Uecker-Haffküste“,
in Höhe von 7,99 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Mittlere Uecker-Randow“ und
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee eine Gebühr in Höhe von 7,72
Euro/ha.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,6 kB
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2
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217,5 kB
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