10.11.2022 - 7.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Satzung vom 08.10.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung. Herr Urbanek erklärt in diesem Zusammenhang, dass sich Herr Martin Böcker bereit erklärt hat, die Gemeinde für ein weiteres Jahr bei den Wasser- und Bodenverbänden zu vertreten.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2023 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.10.2020 mit den neuen Gebührensätzen

in Höhe von 5,53 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Uecker-Haffküste“,

in Höhe von 7,99 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Mittlere Uecker-Randow“ und

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee eine Gebühr in Höhe von 7,72

Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache