10.11.2022 - 6.3 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2022 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Mit dem Aufstellungsverfahren möchte die Gemeinde Vogelsang-Warsin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen auf gemeindeeigenen Grundstücken schaffen.

Durch Frau Trautmann wurden 2 Varianten erarbeitet.

 

Bitte halten Sie zusätzlich im Protokoll fest für welche Variante sich die Gemeinde Vogelsang-Warsin entscheidet.

 

Diskussion:

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig die Drucksache zu beschließen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung und der Bauausschuss der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließen einstimmig:

 

  1. Für das Flurstück 76/59 teilw. der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang, südlich an die Ergänzungssatzung „Ahornweg“ angrenzend, südlich des Ahornweges gelegen, soll der Bebauungsplan Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ aufgestellt werden. Das Plangebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Bebauungsplan soll Gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

      4.  Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000

           qm betragen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1

           und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.

           4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe der Gründe nach § 3

           Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

           sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird

           abgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache