10.11.2022 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Satzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung. 

 

Diskussion:

Es entstehen hohe Kosten durch elektrische Sanierung.

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Änderung der Satzung zu beschließen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2023 mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,74 Euro je Gebühreneinheit und für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Warsin, Rehhagen und Rieth Stiege eine Gebühr in Höhe von 14,77 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache