04.06.2020 - 6.5 Kalkulation der Gebühren 2021 zur Deckung der W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich. Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Mönkebude sinnvoll.Die Satzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen.Es ändern sich nur die Gebührensätze in der Anlage zur Satzung (Kalkulation)
Nach kurzen Gesprächen, wie es zu den unterschiedlich großen Preissprüngen kommen kann, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2021 als Anlage zur
Satzung vom 09.05.2019 den neuen Gebührensatz in Höhe von 8,30 €/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder Mönkebude
in Höhe von 19,36 €/ha und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpf-
werkes Polder Leopoldshagen in Höhe von 6,02 €/ha.
Anlagen zur Drucksache
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