22.09.2022 - 7.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin zum 31.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
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Die Bilanzsumme beträgt |
30.161.044,25 € |
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Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
923.383,53 € |
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Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
923.383,53 € |
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Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss aus von |
1.107.912,97 € |
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin zum 31.12.2020 i. d. F. vom 14.02.2022 zu empfehlen.
Stadtvertreter Panhey fragt an, ob die Frage aus der Hauptausschusssitzung, wo die viertel Million herkommt, die abgängig war, beantwortet werden kann.
Bürgermeisterin Schwibbe erklärt, dass sie die Antwort zum jetzigen Zeitpunkt schuldig bleiben muss.
Antwort von Frau Schwibbe am 23.09.2022
Die Verluste in der Ergebnisrechnung resultieren aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen durch die Auflösung des Sanierungsgebietes Ortskern.
Die Zuschüsse an das Sondervermögen wurden als immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz der Stadt gebucht, nach Auflösung des Sondervermögens mussten auch die Zuschüsse ausgebucht werden. Diese werden nunmehr als Sonderposten im Stadthaushalt ausgewiesen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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