08.09.2022 - 8.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO in Verbindung mit § 5a (5) der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist die Gemeinde bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. 

 

Diskussion:

Der Haushalt wurde in seiner ursprüngliche Version nicht genehmigt. Der Kassenkredit wurde runtergesetzt. Tangiert uns aber nicht. In der jetzt vorliegenden Form wurde er genehmigt.  

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Anlagen zur Drucksache