25.08.2022 - 6.4 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 25.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die aufgeführten Grenzen der für die Erheblichkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.
Nach Vorlage der Submissionsergebnisse für die Maßnahme "Erschließung B-Gebiet" wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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408,4 kB
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