12.07.2022 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Herr Herzfeld erörtert die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes auf Grund von Kostensteigerungen bei der Maßnahme Kindertagestätte. Weiterhin wird beabsichtigt eine Geschwindigkeitsanzeige zu errichten. Die Errichtung einer Zaunanlage am Friedhof wird ebenfalls neu aufgenommen. Er verweist weiter auf den im Vorfeld der Gemeindevertetersitzung stattgefundenen Finanzausschuss.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 / 2023.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache