12.07.2022 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 12.07.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Herr Herzfeld erörtert die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes auf Grund von Kostensteigerungen bei der Maßnahme Kindertagestätte. Weiterhin wird beabsichtigt eine Geschwindigkeitsanzeige zu errichten. Die Errichtung einer Zaunanlage am Friedhof wird ebenfalls neu aufgenommen. Er verweist weiter auf den im Vorfeld der Gemeindevertetersitzung stattgefundenen Finanzausschuss.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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