23.06.2020 - 6.1 Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung zum B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Trinkus-Altwarp GbR, Jana und Uwe Trinkus, Moltkestraße 15, 25436 Uetersen beantragt die Einleitung des Änderungsverfahren für den B-Plan 3/2001 „Sondergebiet Hafen“. Hiermit sollen planerischen Voraussetzungen für das Resort Stettiner Haff Altwarp geschaffen werden.

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammen zu fassen, welcher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird.

 

Die Gemeindevertretung konstatiert einen Schreibfehler im Beschlussvorschlag der Vorlage. Dort muss die Flurstücksangabe 71/22 richtig „71/2“ lauten.

 

Die Bürgermeisterin erläutert die Vorlage und spricht dabei insbesondere an, dass Anlieger Schäden an ihren Häusern durch einen Anstieg des Grundwassers bzw. bei Hochwasser befürchten.

Es schließt sich eine rege Debatte der Gemeindevertretung an.

Anwesende Einwohner äußern sich kritisch über den nicht unerheblichen Umwelteingriff, den das Vorhaben darstellt, und plädieren für eine deutlich verträglichere Lösung bzw. Planung. Die anwesenden Jana und Uwe Trinkus versuchen auf die vorgetragenen Aspekte einzugehen. Sie verdeutlichen, dass eben diese Belange im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans sorgfältig geprüft werden und auch gelöst werden müssen. Dazu muss das Planverfahren aber erst einmal mit einem grundsätzlichen Beschluss angeschoben werden.

Angesichts der angerissenen Problemlagen verdeutlicht Frau Bocklage, dass der Ausgang des Planverfahrens offen ist. Sie macht zudem darauf aufmerksam, dass es sich zum Teil nicht um Bauland handelt und dass die Wiesen bereits Ausgleichsfläche für das Hafengebäude sind, der Bauherr insofern neue Ausgleichsflächen finden muss. Auch darf das Grundwasser nicht in den vorhandenen alten Gebäudebestand gedrückt werden bzw. dorthin ablaufen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

  1. Für den südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“, die Flurstücke 68/7, 69/1, 70/1, 71/1 und 71/2 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp betreffend, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung der 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Resort Stettiner Haff Altwarp“ geschaffen werden.
  3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Mit der Trinkus-Altwarp GbR, Jana und Uwe Trinkus ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, in dem sich dieser zur Tragung aller Kosten, die im Zuge der Realisierung des Vorhabens entstehen, verpflichtet.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache