16.05.2024 - 6.3 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).

  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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