16.05.2024 - 6.2 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, mit den im Finanzausschuss besprochenen Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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