26.03.2024 - 7.1 Grundsatzbeschluss Umstellung Straßenreinigungs...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin möchte die Durchführung der Straßenreinigung inkl. dem Winterdienst grundlegend ändern.

 

Die Verpflichtung zur Durchführung der Säuberungspflicht (Sommerdienst) sowie Schnee- & Glättebeseitigung (Winterdienst) der öffentlichen Straßen und Straßenteile in der Gemeinde Vogelsang-Warsin fällt wieder in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, folglich ist diese haftbar.

 

Die anfallenden Kosten für die Straßenreinigung inkl. Winterdienst (Personal, Technik, Versicherung etc.) sollen per Gebühr auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen werden.

 

Eine entsprechende Gebührensatzung ist auszuarbeiten. Die Umsetzung ist zum Veranlagungsjahr 2025 geplant. Die Gebührenbescheide werden analog zu den Grundsteuerbescheiden im Januar versandt. Es wird ein Gebührenbescheid erlassen, der eine einseitige Regelung an den Gebührenpflichtigen enthält. Somit wird durch die Behörde ein Verwaltungsverfahren eröffnet, wogegen den Gebührenschuldner der Rechtsweg offensteht.

 

Anlieger sind alle an einer öffentlichen Straße gelegenen Grundstücke, die eine gemeinsame Frontlänge mit dem Straßengrundstück haben. Es wird ein einheitlicher Frontmeterpreis für das Dorf errechnet. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen den Straßen.

 

Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben im Vorfeld mindestens 25 % der Gesamtkosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden 75 % werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei ist die Gemeinde mit ihren eigenen Grundstücken ebenfalls Anlieger (interne Verrechnung z.B. bei Mietobjekten für die Nebenkostenabrechnung). Um die Bürger zu entlasten, kann die Gemeinde natürlich auch einen höheren Eigenanteil leisten. Die Verwaltung empfiehlt jedoch bei einer Verteilung von 25 % zu 75 % zu bleiben.

 

Als Zeitpunkt für die Erstellung der Drucksachen für die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung für die Straßenreinigung ist Herbst 2024 angedacht.

 

Um für die Kalkulation möglichst realistische Zahlen zu haben, wird die Gemeinde bereits jetzt gebeten, Zeiten für die Straßenreinigungsarbeiten und für den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Straßenteilen zu dokumentieren. Zu den Straßenreinigungsarbeiten zählt zum Beispiel das Kehren der Straßen, der Bordsteinkanten, die Entfernung des Splits nach der Winterperiode oder generell der Einsatz des Winterdienstes. 

 

Zu der Straßenreinigung zählt nicht die Grünanlagenpflege oder das Schneiden der Bäume und Hecken.

 

Zum gegebenen Zeitpunkt wird es einen Vor-Ort-Termin (Ordnungsamt, Bürgermeister, Gemeindearbeiter) geben, bei dem besprochen wird, wie weit die jeweiligen Straßen veranlagt werden.

 

Für die Ausführung der Arbeiten sollen insgesamt 3 Gemeindearbeiter bzw. geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden. 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt, die Übertragung der Verpflichtung zur Säuberungspflicht sowie Schnee- und Glättebeseitigung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde zu holen. Die Satzungen sowie eine Kalkulation sind durch die Verwaltung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0