11.04.2024 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Sparkasse Uecker-Randow hat für die Durchführung des Strand-/Sommerfestes im Jahr 2023 eine Spende in Höhe von 250,00 € gezahlt.

 

Für die Ortsverschönerung in Mönkebude hat Herr Harald Winter aus Mönkebude im Jahr 2023 200,00 € gespendet.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spenden von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 250,00 € und von Herrn Harald Winter in Höhe von 200,00 € anzunehmen und ent-sprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0