11.04.2024 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 11.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Sparkasse Uecker-Randow hat für die Durchführung des Strand-/Sommerfestes im Jahr 2023 eine Spende in Höhe von 250,00 € gezahlt.
Für die Ortsverschönerung in Mönkebude hat Herr Harald Winter aus Mönkebude im Jahr 2023 200,00 € gespendet.
