15.02.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes Mönkebude 2023 mit den n. g. Firmen/ Personen Sponsoringverträge abgeschlossen:

 

 Mele Energietechnik GmbH, Mönkebnude  250,00 EUR

 

Weiter wurde vom Baugeschäft Bade GmbH Mönkebude, der An- und Abtransport der Weihnachtshütten für den Weihnachtsmarkt, in Höhe von               150,00 EUR gespendet.

 

 

Herr Bade merkt an, dass die Spende nicht vom Baugeschäft Bade sondern vom Baustoff- und Baumarkt Bade kommt.

 

Herr Winter merkt an, dass er Anfang Dezember auch 200 € gespendet hat, für die er weder eine Spendenquittung bekommen hat noch eine Beschlussfassung über die Annahme der Spende erfolgt ist.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt mit der o.g. Änderung, die Sponsoringleistungen und Spenden i.H.v. insgesamt 400,00 EUR für den Weihnachtsmarkt Mönkebude 2023 anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0