01.02.2024 - 5.1 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Vogelsa...

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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Frau Thiele erläutert den Haushaltsplan der Gemeinde Vogelsang-Warsin für die Haushaltsjahre 2024/2025.

 

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:

 

  • Die Kosten für die Maßnahme „Umrüstung Straßenbeleuchtung“ von 70.000 EUR auf 83.000 EUR    erhöht werden.
  • Die Kosten für einen Bolzplatz sollen von 15.000 EUR auf 5.000 EUR gesenkt werden.
  • Es wird der Verkauf des bisher genutzten Multicar geplant. Hierfür sollen Mittel in Höhe von 15.000 EUR eingeplant werden.
  • Eine weitere Änderung ist die Einarbeitung eines Planwertes in Höhe von 8.000 EUR (Rentenversicherung Feuerwehr). Dies wird bereits geprüft (Frau Malchow).
  • Hierzu wird in Zukunft die Erstellung einer Satzung geplant.

 

Weitere Änderungen:

  • Vorbericht: Freiwillige Leistungen:

57.30.30.00 Ergebnishaushalt

  1.                    15.300 € auf 22.200 €

2025 von 11.900 € auf 18.700 €

  • Haushaltssatzung: investive Einzahlungen: inv. Einz auf 42.900 EUR (einschl.der Änderungen)
  • Stellenplan 2025: auf 2,3256 VZÄ statt 1,3256 VZÄ

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin empfiehlt die Haushaltssatzung mit den Änderungen für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=947&TOLFDNR=17103&selfaction=print