07.03.2024 - 6.6 Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Liepgarten m...

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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Frau Boesel informierte, dass sich der Finanzausschuss während mehrerer Sitzungen mit der Haushaltssatzung auseinandergesetzt hat.

Herr Becker gab ausführliche Darlegungen zur Haushaltsatzung, über Einsparungen und anstehende Ausgaben.

Weiterhin sprach er an, dass es eine Haushaltssperre über 5 % bezüglich der Ausgaben in der Kita geben soll. Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 € sollen für die Kita eingeplant werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache