07.03.2024 - 6.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
Wortprotokoll
Die Gemeinde Liepgarten beabsichtigt die Erstellung einer Kostenersatzsatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Liepgarten. Gemäß § 25 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V hat die Gemeinde die Möglichkeit, für dort genannte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, einen Kostenersatz einzufordern. Durch die Verwaltung wurde ein Kalkulation gemäß den Vorgaben des Innenministerium M-V erarbeitet und die Stundensätze für Personal und Fahrzeugtechnik ermittelt. Diese sind im vorgelegten Satzungsentwurf niedergeschrieben. Die verbindlichen Abrechnungsmodalitäten wurden ebenfalls innerhalb der Satzung gesetzlich festgelegt.
Herr Becker informierte, dass die Anpassung der Kosten bisher aller 3 Jahre erfolgte. Neu ist jedoch, dass die Anpassung im 2-jährlichen Rythmus erfolgen solle.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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699,1 kB
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