07.03.2024 - 6.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei ...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Liepgarten beabsichtigt die Erstellung einer Kostenersatzsatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Liepgarten. Gemäß § 25 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V hat die Gemeinde die Möglichkeit, für dort genannte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, einen Kostenersatz einzufordern. Durch die Verwaltung wurde ein Kalkulation gemäß den Vorgaben des Innenministerium M-V erarbeitet und die Stundensätze für Personal und Fahrzeugtechnik ermittelt. Diese sind im vorgelegten Satzungsentwurf niedergeschrieben. Die verbindlichen Abrechnungsmodalitäten wurden ebenfalls innerhalb der Satzung gesetzlich festgelegt.

 

 

Herr Becker informierte, dass die Anpassung der Kosten bisher aller 3 Jahre erfolgte. Neu ist jedoch, dass die Anpassung im 2-jährlichen Rythmus erfolgen solle.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die vorliegende Kostenersatzsatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Liepgarten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache