29.01.2024 - 6.3 Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Meiersberg zum 31.12.2022 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Herr Schnell erläutert die Drucksache.

Es werden keine weiteren Anfragen gestellt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meiersberg beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Befangen

         5

         0

        0

         1