16.01.2024 - 6.3 Festlegung der Anzahl der Wahlbezirke für die v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 16.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 61des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V müssen im Vorfeld der Wahl die Wahlbereiche und -bezirke bestimmt werden. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Das Wahlgebiet kann bei einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Dies ist in Altwarp auf Grund der geringen Einwohnerzahl nicht erforderlich. Jedoch kann der Wahlbereich Altwarp in mehrere Wahlbezirke umgangssprachlich Wahllokale aufgeteilt werden. Seitens der Wahlleitung wird vorgeschlagen, zur verbundenen Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 zwei Wahlbezirke zu bilden. Ein Wahllokal soll im Gemeindesaal in der Seestraße und das andere in der Kita in der Straße der Einheit eingerichtet werden.
