12.12.2024 - 8.9 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt E...

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Wortprotokoll

 

Mit der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll.

Eine Gebührenkalkulation für 2025 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

 

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schöpfwerke in 2024 resultiert aus folgenden Faktoren:

 

- weiterhin hohe Energiekosten für den Betrieb aller Schöpfwerke

- Bildung von Rücklagen für Pumpenersatz für Schöpfwerke Polder 2, 3 - 5, 7 und 

  Winkelmannsgraben

 

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Beschluss: 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt einstimmig die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             16

            0

            0

 

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Anlagen zur Drucksache