12.12.2024 - 8.3 1. Satzung zur Änderung de...

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Wortprotokoll

 

Um der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer mehr Klarheit zu verschaffen, wird § 6 Absatz 3 neu gefasst. Die alten Absätze 3 und 4 rücken jeweils einen Absatz weiter.

 

Die Änderung wird auch durch die Rechtsprechung untermauert.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             16

            0

            0

 

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Anlagen zur Drucksache