18.04.2024 - 5.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

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Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungs-konzept zu beschließen. 

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erzielt werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). 

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

 

Frau Becker erläutert das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Eggesin für das Jahr 2024.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache