18.04.2024 - 5.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 18.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Wortprotokoll
Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungs-konzept zu beschließen.
Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erzielt werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).
Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Frau Becker erläutert das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Eggesin für das Jahr 2024.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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517,5 kB
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