07.03.2024 - 7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nach § ...

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Wortprotokoll

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2022 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung den Jahresabschluss 2022 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme

32.519.581,27 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

                           

                     3.437.750,64 €

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

 248.813,38 €

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss aus von

                          

3.621.114,12 €

   

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist insgesamt nicht gegeben.

Ein Haushaltskonsolidierungskonzept wurde fortgeschrieben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin zum 31.12.2022 i. d. F. vom 27.07.2023 zu empfehlen.

 

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Beschluss: 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss

und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin

zum 31.12.2022 i. d. F. vom 27.07.2023 festzustellen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            14

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache