09.07.2020 - 6.4 Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung in der Zeit vom 21.06.2019 bis 23.07.2019. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden geprüft und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Abwägungstabelle liegt als Anlage vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude einigten sich in der Sitzung am 04.06.2020 den Bebauungsplan „Wohngebiet Alter Sportplatz“ dahingehend zu ändern, dass in allen Baufeldern eine 2-geschossige Bebauung möglich ist. Der abgeänderte Entwurf liegt nunmehr vor und es muss eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und der Öffentlichkeit erfolgen.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom Juni 2020 gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ mit der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache