11.12.2023 - 6.6 Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Meiersb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mo., 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Frau Becker erläutert kurz die Haushaltssatzung 2024 / 2025. Unter anderem wurden Mittel für die Beschäftigung eines Mitarbeiters in Höhe von 300 EUR pro Monat berücksichtigt. (Zuschuss an die GWW)
Für die Variantenprüfung Neubau / Anbau am Feuerwehrgerätehaus wurden Planungskosten in Höhe von 20.000 EUR berücksichtigt. Im investiven Bereich wurde lediglich die Errichtung von Löschwasserbrunnen veranschlagt.
Es wird angefragt, welche Summe für die Sanierung / Unterhaltung des Gemeindehauses berücksichtigt wurden. Im vorliegenden Entwurf wurden keine Kosten veranschlagt.
Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach nicht möglich. Da auch die leerstehende Wohnungen saniert werden müsste, sollte die Gemeinde eine Grundsatzentscheidung zum weiteren Umgang mit dem Gebäude herbeiführen.
Der Kauf des Anhängers für den Bauhof soll noch in 2023 realisiert werden.
Da die Unterlagen zum Haushalt nicht vorliegen, wird die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 wird auf die nächste Sitzung verschoben.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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