11.12.2023 - 6.3 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Meiersberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Meiersberg hat gem. § 2 Brandschutzgesetz M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Diese regelt den Brandschutz und die Technische Hilfe im Gemeindegebiet und zu den Nachbargemeinden. Sie legt gleichzeitigt den Bedarf für die Ausstattung und den Betrieb einer leistungsfähigen Feuerwehr fest. Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch die FF Meiersberg, die Amtswehrführung und dem Fachamt Brandschutz des Amtes "Am Stettiner Haff" erstellt.

 

Herr Langner erläutert ausführlich die vorliegende Feuerwehrbedarfsplanung und beantwortet die aufkommenden Fragen der Gemeindevertretung. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass durch die Gemeinde ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden sollte und ein Löschfahrzeug LF 10 benötigt wird.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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