05.12.2023 - 5.10 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Luckow/ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Luckow hat gem. § 2 Brandschutzgesetz M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Diese regelt den Brandschutz und die Technische Hilfe im Gemeindegebiet und zu den Nachbargemeinden. Sie legt gleichzeitig den Bedarf für die Ausstattung und den Betrieb einer leistungsfähigen Feuerwehr fest. Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch die FF Luckow/ Rieth, die Amtswehrführung und dem Fachamt Brandschutz des Amtes "Am Stettiner Haff" erstellt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=871&TOLFDNR=16432&selfaction=print