05.12.2023 - 5.6 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertertung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

Die Gemeindevertreter nehmen den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache

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