12.12.2023 - 6.2 Grundsatzbeschluss Sanierung Sportlerheim Lübs

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Sportlerheim ist stark sanierungsbedürftig, die Elektrik veraltet, die Sanitärinstallation nicht zeitgemäß und der Grundriss entspricht nicht mehr den Anforderungen bzw. der Nutzung. Hier besteht für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.

 

Durch die Verwaltung wurden erste Gespräche mit dem Fördermittelgeber bezüglich einer Sanierung des Sportlerheimes geführt. Durch den Fördermittelgeber wurde eine mögliche Förderung gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Aussicht gestellt.

 

Es ist hierzu erforderlich, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

 

Die Anwesenden beraten über den Sachverhalt. Es sollen Möglichkeiten zur besseren Nutzung des Gebäudes entwickelt werden. Hier soll eine multiple Nutzung in Betracht gezogen werden. Die notwendigen Planungskosten sollen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden.

Herr Kietzmann wirft ein, dass die Gemeinde aktuell viele ambitionierte Vorhaben verfolgt. Die Folgekosten sollen hier ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Er sieht Handlungsbedarf aktuell nur bei der Elektrik.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, einen Förderantrag zur Sanierung des Sportlerheims in Lübs nach den Richtlinien für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0