04.06.2020 - 6.3 Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mönkebude wählte am 29.02.2020 den stellvertretenden Gemeindewehrführer. Gem. § 12 Brandschutzgesetz M-V wird der stellvertretende Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt, für die Dauer der Funktionsausübung.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Mönkebude stimmt der Wahl und der Ernennung zum Ehrenbeamten  des Kameraden Hartmut Stein zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der FF Mönkebude zu. 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

    8

         0

        0