30.11.2023 - 6.3 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Gemeinde wurde im Rahmen der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2023/2024 aufgefordert, einen Nachtragshaushalt 2024 mit einem Investitionskredit gemäß § 52 KV M-V bis zum 31.10.2023 zu beschließen und der unteren Rechtaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Grund hierfür war, dass sich Muster 5b ein negativer Saldo im investiven Bereich in Höhe von -94.415 EUR ergab.
Die durch die Gemeindevertretung am 12.10.2023 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite als auch der festgesetzten Investitionskredite genehmigungspflichtig.
Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 17.11.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 2.576.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung des Kassenkredites für das Jahr 2024 beträgt 1.898.000 EUR.
Für das Jahr 2023 wurde der festgesetzte Investitionskredit anteilig in Höhe von 509.600 EUR und für das Jahr 2024 vollständig in Höhe von 130.300 EUR genehmigt.
Die Gemeindevertretung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
