30.11.2023 - 6.2 Grundsatzbeschluss Umstellung Straßenreinigung/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Ahlbeck möchte die Durchführung der Straßenreinigung inkl. den Winterdienst grundlegend ändern.
Die Verpflichtung zur Durchführung der Säuberungspflicht (Sommerdienst) sowie der Schnee- & Glättebeseitigung (Winterdienst) der öffentlichen Straßen und Straßenteile in Ahlbeck fällt wieder in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Die anfallenden Kosten für die Straßenreinigung inkl. Winterdienst (Personal, Technik, Versicherung etc.) sollen per Gebühr auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen werden. Eine Gebühr wird nur für die Ortslage Ahlbeck (ausgenommen ist der Straßenzug Gegensee) erhoben, der Ortsteil Ludwigshof ist ausgenommen. Die Verpflichtung zur Säuberungspflicht sowie der Winterdienst bleiben hier bei den Anliegern.
Eine entsprechende Gebührensatzung ist auszuarbeiten. Die Umsetzung gilt ab dem Veranlagungsjahr 2025. Es wird ein Gebührenbescheid (Januar 2025) erlassen, der eine einseitige Regelung an den Gebührenpflichtigen enthält. Somit wird durch die Behörde ein Verwaltungsverfahren eröffnet, wogegen den Gebührenschuldner der Rechtsweg offensteht.
Anlieger sind alle an einer öffentlichen Straße gelegenen Grundstücke, die eine gemeinsame Frontlänge mit dem Straßengrundstück haben. Es ist nicht entscheidend, ob sich direkt vor dem Grundstück ein Gehweg befindet. Es genügt, dass auf einer Seite der Straße ein Gehweg verläuft.
Es wird ein einheitlicher Frontmeterpreis für das Dorf errechnet. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen den Straßen.
Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben im Vorfeld mindestens 25 % der Gesamtkosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden 75 % werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei ist die Gemeinde mit ihren eigenen Grundstücken ebenfalls Anlieger (interne Verrechnung z.B. bei Mietobjekten für die Nebenkostenabrechnung). Um die Bürger zu entlasten, kann die Gemeinde natürlich auch einen höheren Eigenanteil leisten, Die Verwaltung empfiehlt jedoch bei einer Verteilung von 25 % zu 75 % zu bleiben.
Als Zeitpunkt für die Erstellung der Drucksachen für die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung für die Straßenreinigung wird Herbst 2024 gewählt. Beide Satzungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Die bestehenden privatrechtlichen Winterdienstvereinbarungen werden zum 31.12.2024 gekündigt. Hierzu erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Drucksache. Da die Satzungen erst ab dem 01.01.2025 in Kraft treten, werden die privatrechtlichen Vereinbarungen für die Wintermonate November und Dezember anteilig bezahlt.
Um für die Kalkulation möglichst realistische Zahlen zu haben, wird die Gemeinde bereits jetzt gebeten, Straßenunterhaltungsarbeiten und den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen mit genauem Zeitaufwand zu dokumentieren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt, die Übertragung der Verpflichtung zur Säuberungspflicht sowie Schnee- & Glättebeseitigung ab dem Veranlagungsjahr 2025 zum Teil in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde zu holen. Die Satzungen sowie eine Kalkulation sind durch die Verwaltung zu erstellen.
