30.11.2023 - 6.1 Energetische Sanierung Turnhalle der "Kleinen G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat 2018 die grundsätzliche energetische Sanierung der Turnhalle der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“ beschlossen.
Durch die Verwaltung wurden entsprechende Fördermittelanträge und der Bauantrag gestellt.
Mit Schreiben des Landkreises vom 01.08.2023 erhielt die Gemeinde Ahlbeck die Baugenehmigung.
Für die Förderung des Sportstättenbaus – Maßnahme des Förderbereichs I – gemäß Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Sportstättenbaus (SportstbRL M-V) vom 25. März 2015 (AmstBl. M-V S. 138) aus Mitteln des ELER (Code 7.1.f) liegt mit Schreiben vom 28.08.2023 ein Zuwendungsbescheid vor.
Für die beantragte Sonderbedarfszuweisung liegt eine Absichtserklärung mit Schreiben vom 10.05.2023 und eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn mit Schreiben vom 18.09.2023 vor.
Die Bauleistungen werden, nach Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung, in verschiedenen Losen öffentlich ausgeschrieben.
Nicht immer ist es möglich nach Auswertung der Angebote eine Gemeindevertretersitzung zeitnah einzuberufen, um die Beschlüsse für die Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Bauleistungen in Abstimmung mit der Verwaltung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, nach Vorliegen der Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024, zu vergeben.
