07.11.2023 - 6.2 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 07.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Rahmen der öffentlichen Gemeindevertretersitzung der Gemeinde am 20.06.2023 stellte Herr Lochmann seine Vorstellungen zu den Entwicklungsmöglichkeiten des ehemaligen DBW-Geländes auf dem Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp vor. Für die Schaffung der planerischen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet.
Der Gemeinde Altwarp liegt mit Schreiben vom 26.10.2023 ein Antrag von Herrn Andreas Lochmann zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp vor.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammen zu fassen, welcher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans wird.
Herr Lochmann gibt noch mal aktuelle Informationen zum Projekt und dem aktuellen Sachstand. Dieser Aufstellungsbeschluss ist die Grundlage für das weitere Vorgehen. Wenn dieser gefasst wird, wird ein regionaler Architekt beauftragt werden für detaillierte Planungen.
Vor Ort wird das Grundstück weiter beräumt, der Grünschnitt vorgenommen und die Auffahrten befestigt.
Für die weitere Umsetzung wird es eine Herausforderung regionale Firmen zu finden, welche die Umsetzung leisten können. Für die Planung wäre auch ein Architektenwettbewerb denkbar.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:
- Für das Gebiet, gelegen an der Nordstraße, das Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp betreffend, welches im Geltungsbereich der beiliegenden Ausführungen gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr. 8/2023 „Ferienwohnpark Altwarp“ aufgestellt.
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäuser und Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.
- Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung erfolgen.
Anlagen zur Drucksache
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