07.11.2023 - 6.1 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen.

 

 

Herr Kunath, als Finanzausschussvorsitzender, erläutert die Ursachen für den Nachtragshaushalt. Die Fachausschuss hat die Empfehlung gegeben, der Drucksache zuzustimmen. 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache