26.09.2023 - 6.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lübs ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Lübs ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Der Sachverhalt wird von Herrn Storm und Frau Thiele erläutert. Die Änderungen werden aufgeführt:
Es werden der Grund für die Verminderung der Schlüsselzuweisungen erläutert auf Nachfrage von Herrn Kietzmann.
Weiterhin werden alle Änderungen erläutert. Zu der Maßnahme “Wegepflege Annenhof” gibt es eine kleine Diskussion.
Es wird u.a. berichtet, dass auch Fahrzeuge aus der Landwirtschaft und der Forst diesen Schotterweg nutzen und daher in Zukunft wahrscheinlich mehrerer Raparaturen bedarf.
Herr Kietzmann erfragt, ob auch die Reparatur des Daches der Parkanlage im 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Lübs enthalten ist. Dies wird bestätigt.
Weiterhin sollen gerändert werden: die geplanten Aufwendungen der Amtsumlage und der Kreisumlage sollen erhöht werde. Dabei soll die Kreisumlage laut dem neuen Orientierungsdatenerlass auf 184.900 € für das Jahr 2023 (ab 2024 185.000 €, ab 2025 189.000 €, ab 2026 190.000 €) und die Amtsumlage auf 100.000 € für das Jahr 2023 (ab 2024 110.000 € und ab 2026 120.000 €) erhöht werden.
Außerdem soll der Kassenkedit auf 750.000 € in der Nachtragssatzung auf 750.000 € geändert werden. Dieser wurde bereits in dieser Höhe im Vorbericht erwähnt/ geplant.
Zudem sollen die Vermessungskosten im Sachkonto 56259000 für das Jahr 2023 auf 4.000 € herabgesetzt werden und in den Folgejahren soll der Ansatz von 6.000 € herausgenommen werden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 MB
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