26.09.2023 - 6.3 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Herr Storm und Frau Thiele erläutern den Sachverhalt. Und erläutern die Änderungen.

 

Auf der Seite 10 Personalaufwendungen: wird das Wort „über“ in „unter“ geändert, sowie auf Seite 3 die Höhe der Zuweisungen (162.621,82 €) nach § 27 FAG M-V und auf Seite 16 der Wert der Einsparung der Bewirtschaftungskosten Straßenbeleuchtung (der Konsolidierungsbetrag 2022 bei der Kompensationsmaßnahme im Ergebnishaushalt beträgt 2.343,39 € und im Finanzhaushalt 3.015,48 €).

 

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Anlagen zur Drucksache

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