12.10.2023 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck ...

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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Änderungen im investiven Bereich, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 mit den im Finanzausschuss festgelegten Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=832&TOLFDNR=15772&selfaction=print