12.10.2023 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 12.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Änderungen im investiven Bereich, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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9,8 MB
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