12.10.2023 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 12.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Ortsverschönerung (Sanierung Spielplatz) haben der Kfz-Sachverständige Uwe Schlett aus Ueckermünde 200,00 € und Frau Steffi Aßmann aus Ahlbeck 404,70 € gespendet.
Weiterhin hat die Dachdeckerei Sadewasser & Lesch aus Ahlbeck für die Anschaffung von Marktbuden 3.300,00 € gespendet.
